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Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit während des Zweiten Weltkriegs zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, erhalten nun eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro. Diese Entscheidung wurde jetzt vom Bundesverwaltungsamt getroffen.